Verlegerichtlinien

Wichtige Voraussetzungen für die Verlegung von Fliessestrich

  • Anbringen des Waagrisses in einer Höhe von 100cm über der fertigen Fussbodenoberkante (FFOK) in allen Räumen rundumlaufend oder ca. alle 2 Meter und in allen Ecken punktweise
  • Eine möglichst ebene Verlegung der Wärme- bzw. Trittschalldämmung- ansonsten mehr Materialverbrauch - Waagriss immer vor der Isolierung anbringen bzw. in größeren Räumen die Höhe auch in Zimmermitte kontrollieren!
  • Die 200my Folie vollflächig über der Wärmedämmung verlegen und verkleben
  • Die Randstreifen müssen eine Stärke von 10mm aufweisen, mit Fuss oder Folienlasche. Diese müssen mit der Folie verklebt und an die Mauer angetackert oder mit einem Klebeband befestigt werden - ansonsten Gefahr von Hohlraumbildungen.
  • Bei Deckendurchführungen z.B. Heizleitungen, Abflussrohre usw. unbedingt Abschalen oder mittels Klebeband und Folie verschliessen - sonst fliesst der Estrich in das darunter liegende Geschoss.


  • Bei Stahlzargen die Distanzwinkel unten entfernen.
  • Bei Fussbodenheizungen müssen die Heizschläuche alle 30cm befestigt sein- ansonsten schwimmen der Schläuche auf.
  • Bei Fussbodenheizungsystemen, die auf Baustahlgittermatten befestigt sind, muss eine zusätzliche dünne Folie 25my zwischen Gitter und Schlauch eingelegt werden – sonst Aufschwimmen der Schläuche samt Baustahlgitter
  • Empfohlene Mindeststärke bei Fussbodenheizung: 6cm oder min. 3,5cm Schlauchüberdeckung
  • Bei Stiegenabgängen sind Abschalwinkel anzubringen


  • Wasseranschluss: mind. 3 bar, 2500 Liter pro Stunde, Anschluss ¾ Zoll
  • Elektroanschluss: 380 Volt, 25 Ampere Absicherung
  • Die freie Zu- und Abfahrt für den Silo-LKW muss gewährleistet sein
  • Für diverse Holzstaffel oder Baupfosten und einen freien Siloaufstellplatz ist zu sorgen. Achtung: Stromleitungen, Telefonleitungen
  • Kanaldeckeln im Grundstücksbereich sind zu sichern oder abzugrenzen
    Nach der Estricheinbringung


  • In den Wintermonaten darf die Temperatur innerhalb des Gebäudes 6 Grad während der Austrocknungsphase nicht unterschreiten
  • Fenster und Türen sind 3 Tage lang nach der Einbringung geschlossen zu halten – Zugluft schadet anfangs den Estrich
  • Ab dem 4.Tag mindestens ein mal täglich Stosslüften (alle Fenster und Türen 30 Minuten lang öffnen), Estrich nicht abdecken
  • Der Estrich kann frühestens nach dem 7.Tag vorsichtig teilbelastet werden
  • Punktbelastungen während der Aushärtungsphase vermeiden


  • Fliesen dürfen frühestens ab den 21. Tag verlegt werden- abschleifen nicht notwendig
  • Die Fussbodenheizung darf frühestens nach 6 Tagen in Betrieb genommen werden und wird stufenweise laut Heizprotokoll aufgeheizt
    Im Nassraumbereich (Bad, Garagen) muss eine Kautschukabdichtung aufgebracht werden. Sonst besteht die Gefahr der Durchfeuchtung.